Geschäftsleitung des rbb: Leistungen für Freie
1. Für alle fest vereinbarten bzw. disponierten Dienste, die coronabedingt abgesagt werden, gibt es 100% Ausfallhonorar.
2. Freie, die nicht oder nur zum Teil über Dienstpläne eingesetzt werden, erhalten mindestens 80 Prozent ihres Durchschnittseinkommens der letzten 12 Monate (1.3.2019 - 29.2.2020), unabhängig von ihrer konkreten Beauftragung. Dafür müssen sie sich dann an bestimmten Tagen für Einsätze bereit halten.
3. Bestandsgeschützte Freie erhalten jeden Monat Honorar für ein Zwölftel ihrer für das Kalenderjahr garantierten Einsatzangebote - unabhängig davon, ob sie eingesetzt werden oder nicht. Sie geben wie gewohnt ihre Verfügbarkeiten an und halten sich an den disponierten Tagen einsatzbereit.
4. Kolleg*innen, die krank bzw. in Quarantäne sind oder vom rbb wegen eines besonderen Ansteckungsrisikos nach Hause geschickt werden, erhalten die üblichen Leistungen im Kankheitsfall.
5. Für freie Mitarbeiter*innen ohne arbeitnehmerähnlichen Status werden Einzelfallprüfungen und ggf. Honorarvorschüsse auf später zu erbringende Leistungen angeboten.
Die Regelungen im Wortlaut, die vorerst bis Anfang Mai gelten sollen.